Wahlhinweise

  • Zu wählen sind 10 Gemeinderäte, deshalb hat jeder Wähler und jede Wählerin 10 Stimmen.
  • Einer Kandidatin oder einem Kandidat können bis zu drei Stimmen gegeben werden, indem in das betreffende Kästchen eine 1, 2 oder 3 eingetragen wird.
  • Wird der Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung abgegeben, erhält jede Kandidatin bzw. Kandidat eine Stimme.
  • Der Stimmzettel ist ungültig, wenn mehr als 10 Stimmen abgegeben wurden.
  • Ein Wahlschein (Briefwahl) kann über den Link Wahlscheinbeantragung angefordert werden.