- Zu wählen sind 10 Gemeinderäte, deshalb hat jeder Wähler und jede Wählerin 10 Stimmen.
- Einer Kandidatin oder einem Kandidat können bis zu drei Stimmen gegeben werden, indem in das betreffende Kästchen eine 1, 2 oder 3 eingetragen wird.
- Wird der Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung abgegeben, erhält jede Kandidatin bzw. Kandidat eine Stimme.
- Der Stimmzettel ist ungültig, wenn mehr als 10 Stimmen abgegeben wurden.
- Ein Wahlschein (Briefwahl) kann über den Link Wahlscheinbeantragung angefordert werden.
Informationen rund um die Exklave bzw. Enklave Büsingen am Hochrhein